Was ist zu tun, wenn ein Familienangehöriger gestorben ist?

Manchmal hat man es kommen sehen, aber es kann auch völlig unerwartet geschehen. Ein Familienangehöriger stirbt.

In der Regel sind Menschen in der Nähe, die wissen, was zu tun ist. Eigentlich sollte niemand in solchen Situationen allein sein und es ist gut, wenn uns nahe stehende Menschen da sind. Wenn nicht, sollte sich niemand scheuen, sie herbeizurufen.

Wenn ein Arzt, Krankenpfleger oder Rettungspersonal das Seine getan hat, kann es für alle gut sein, wenn Familienmitglieder eine Zeit in der Nähe des oder der Verstorbenen zubringen. Manchmal ist es eine Hilfe, ein Bestattungsunternehmen möglichst bald herbeizurufen. Man kann aber auch mit ihnen vereinbaren, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt kommen.

Wir als Seelsorger sind immer ansprechbar und bereit zu kommen und da zu sein - für die gemeinsame Stille, für Gebete, für die Aussegnung und zu Gesprächen.

Oft vermittelt das Bestattungsunternehmen den Kontakt. Es nimmt einem in der Regel fast alles Notwendige ab oder legt es zur Entscheidung vor.

Den Termin der Trauerfeier legt das Bestattungsunternehmen nach den Vorgaben der Trauerfamilie im Kontakt mit uns und der Friedhofsverwaltung fest.

Trauernde wissen in der Regel am besten, wann es Zeit für das vorbereitende Gespräch über die Trauerfeier ist. Wir vereinbaren einen Termin und nehmen uns Zeit für alles, was dann zu besprechen ist. 

Trauernde sollten wissen: Wir sind da, wenn sie uns brauchen!

Ansprechpartnerin im Gemeindebüro: Daniela Stein

Öffnungszeiten:

Di, Do, Fr 10-12 Uhr

Tel. 0251-54050

Sie können auch gerne eine Nachricht per Mail senden an daniela.stein[at]ekvw.de

Postadresse: Ev. Erlöserkirchengemeinde (Gemeindebüro)
Friedrichstraße 10,
48145 Münster

(ab 1.1.24 Gemeindebüro in der Kärntner Str. 25)